Wer ab dem 15. September 2026 ohne Visum nach Thailand einreist, bekommt laut Auswärtigem Amt maximal 30 Tage. Eine einmalige Verlängerung um höchstens 30 Tage ist möglich, nur für touristische Zwecke. Über Land und See sind visumfreie Einreisen auf zwei pro Kalenderjahr begrenzt. Für Überwinterer heißt das: Wer drei Monate oder länger bleiben will, plant ein Visum ein. Und wer den DTV will, liest die Anforderungen seiner zuständigen Vertretung genau, denn die unterscheiden sich.
Planst du diesen Winter Thailand? Drei, vier Monate, Hua Hin, Pattaya oder Chiang Mai? Dann ist der 15. September das Datum, das du kennen musst. Ich bin selbst oft genug mit dem Stempel im Pass eingereist. Deshalb habe ich mir angeschaut, was die Behörden schreiben, nicht die Schlagzeilen.
Vorweg: Ich bin kein Anwalt und keine Botschaft. Die Entscheidung im Einzelfall trifft die Vertretung oder der Beamte am Schalter. Wie der E-Visum-Antrag technisch läuft, steht in Thailand E-Visum 2026, die Einreisekarte in TDAC Schritt für Schritt. Hier geht es um eine Frage: Wie kommst du mit den neuen Regeln durch den Winter?
30 statt 60 Tage: was das Auswärtige Amt schreibt
Bei Einreisen bis einschließlich 14. September 2026 waren bis zu 60 Tage zulässig. Bei Einreisen ab dem 15. September 2026 gewährt Thailand laut Auswärtigem Amt höchstens 30 Tage. Du kommst als Deutscher also weiter ohne Visum rein. Nur kürzer.
- Verlängerung: einmal um höchstens 30 Tage, ausschließlich für touristische Zwecke, beantragt vor Ablauf beim zuständigen Immigration Bureau.
- Land- und Seeweg: höchstens zwei visumfreie Einreisen pro Kalenderjahr.
- Flughafen: Wie oft du dort visumfrei einreisen kannst, hängt laut Auswärtigem Amt vom Reisezweck ab und legt die Einwanderungsbehörde fest.
Die Verlängerung ist dabei kein Automatismus. Das Generalkonsulat München schreibt, die Verlängerung des Aufenthalts liege „im alleinigen Ermessen des Immigrationsbeamten“. Meistens klappt es. Fest einplanen würde ich die zweiten 30 Tage trotzdem nicht.
Die Überwinterer-Rechnung
Rechnen wir. Du kommst am 1. November ohne Visum. 30 Tage, plus 30 Tage Verlängerung. Ende Dezember ist Schluss. Weihnachten geht noch. Über Silvester wird es knapp.
Und dann ausreisen und wieder rein? Über Land geht das nur zweimal im Jahr. Am Flughafen sieht der Beamte deine Stempel und entscheidet. Das ist keine Planung, das ist Hoffen. Ganz ehrlich, bei mir ist das bisher gut gegangen. Einen ganzen Winter würde ich darauf trotzdem nicht aufbauen. Wer drei Monate und länger bleiben will, kommt um ein Visum kaum herum.
Drei Visa, die für den Winter infrage kommen
Die Werte hier stehen so auf den Seiten der thailändischen Generalkonsulate in München und Frankfurt, abgerufen am 15. September 2026. Welche Vertretung für dich zuständig ist, hängt von deinem Wohnsitz ab. Gebühren und Unterlagen können sich zwischen Berlin, Frankfurt und München unterscheiden. Schau also immer bei deiner eigenen nach.
- Touristenvisum (TR): höchstens 60 Tage pro Einreise. In München 35 Euro für die einmalige Einreise, drei Monate gültig, oder 175 Euro für mehrmalige Einreisen, sechs Monate gültig. Vor Ort ist eine Verlängerung um 30 Tage möglich, wieder nach Ermessen des Beamten.
- Destination Thailand Visa (DTV): fünf Jahre gültig, mehrmalige Einreisen, 180 Tage pro Einreise, Gebühr 350 Euro. Finanznachweis mindestens 500.000 Baht, rund 13.000 Euro. Gedacht für Remote-Arbeit oder Aktivitäten wie Muay Thai und thailändische Kochkurse.
- Non-Immigrant O für den Ruhestand: ab 50 Jahren, höchstens 90 Tage Aufenthalt, in München 70 Euro. Als Finanznachweis nennt das Konsulat einen Rentenbescheid mit mindestens 65.000 Baht netto im Monat, rund 1.700 Euro. Reicht der nicht, Kontoauszüge mit mindestens 800.000 Baht, rund 20.850 Euro, jeweils zum Monatsende der letzten drei Monate. Nach der Einreise ist je nach Grund eine Verlängerung um höchstens ein Jahr möglich.
Welcher Weg für wen? Meine Einschätzung: Zwei, drei Wochen Urlaub, dann ändert sich für dich nichts, 30 Tage reichen. Rund drei Monate: Touristenvisum vorher beantragen. Vier bis sechs Monate: Touristenvisum für mehrmalige Einreisen oder DTV, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Ab 50 und dauerhaft: das Ruhestandsvisum. Und merk dir einen Satz. Das billigste Visum ist nicht der billigste Winter. Wer für den vierten Monat raus und wieder rein muss, zahlt Flug, Hotel und Nerven.
DTV: was neu ist, und wo sich die Konsulate unterscheiden
Der DTV war lange mein Tipp für alle, die länger bleiben wollten. Beantragen kannst du ihn jetzt nur dort, wo du wohnst. Das Generalkonsulat Frankfurt schreibt: „Nur Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland können ein DTV“ dort beantragen. München verlangt, dass du dich bei Antrag und Zahlung in Deutschland aufhältst. Den Antrag unterwegs aus einem Nachbarland zu stellen, geht damit nicht.
Dazu kommt das polizeiliche Führungszeugnis. Und hier wird es interessant. Frankfurt schreibt „nicht älter als 6 Monate“. München schreibt: „Das Zeugnis sollte nicht älter als 3 Monate sein.“ Zwei Vertretungen im selben Land, zwei verschiedene Fristen.
Beim Finanznachweis nennt Frankfurt als Beispiel Kontoauszüge der letzten drei Monate oder einen Sponsorenbrief. München nennt Kontoauszüge, Verdienstnachweise oder ein Sponsorschreiben, ohne Zeitraum. Und Frankfurt weist darauf hin, dass du frühestens 90 Tage vor der Ankunft beantragen kannst.
Im Video sage ich, das Führungszeugnis dürfe nicht älter als sechs Monate sein, brauche eine beglaubigte Übersetzung, und die Kontoauszüge müssten gestempelt sein. Das war zu pauschal. Frankfurt nennt sechs Monate, München drei. Eine beglaubigte Übersetzung und gestempelte Kontoauszüge finde ich auf den DTV-Seiten der beiden Generalkonsulate nicht. Maßgeblich ist, was deine zuständige Vertretung verlangt.
Was das für die Planung heißt: Wenn du im Dezember mit DTV in Thailand sein willst, fang jetzt an. Das Führungszeugnis kommt vom Bundesamt für Justiz, so steht es bei Frankfurt. Und rechne mit der Frist deiner Vertretung. Gilt dort eine Grenze von drei Monaten, darfst du das Zeugnis nicht zu früh holen.
Was du sonst vor dem Abflug brauchst
Egal ob mit oder ohne Visum: Laut Auswärtigem Amt musst du vor der Ankunft online die kostenlose Thailand Digital Arrival Card ausfüllen. Und dein Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Wie die TDAC geht, steht in meiner Anleitung.
Mein Rat aus dem Video gilt weiter. Frag die für dich zuständige Vertretung schriftlich. Und prüf das Datum, wenn du das hier später liest. Die Regeln ändern sich schnell.
Und das Visum ist nur ein Posten. Viele rechnen ihren Winter mit Miete und Essen und vergessen Visum, Verlängerung, den Extraflug und die Versicherung. Genau dafür habe ich die Monatsrechnung gebaut, mit allen Posten, kostenlos.
Du planst einen Winter in Thailand?
Ich schaue mit dir auf deinen Plan: wie lange, welches Visum, was es kostet und wo es haken kann. Direkt, ehrlich, ohne Schönfärberei. Die Entscheidung über dein Visum trifft trotzdem die Botschaft.
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Zu den Zahlen (Stand 15.09.2026): Wechselkurs 1 € ≈ 38,37 ฿ nach open.er-api.com, Stand 15.09.2026 · Auswärtiges Amt, Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise (Stand 15.09.2026), Abschnitt Einreise: „Bei Einreisen ab dem 15. September 2026 wird ein Aufenthalt von maximal 30 Tagen gewährt.“ „Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Seeweg sind auf max. zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt.“ „Eine einmalige Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich.“ „Die mögliche Anzahl der visumsfreien Einreise über internationale Flughäfen ist abhängig vom Reisezweck und wird durch die Einwanderungsbehörde festgelegt.“ „Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise mindestens noch sechs Monate gültig sein.“ auswaertiges-amt.de, abgerufen 15.09.2026 · Generalkonsulat München, TR Tourist: „GEBÜHR 35 Euro (einmalige Einreise) 175 Euro (mehrmalige Einreisen)“, „Aufenthaltsverlängerung (30 Tage)“, „liegen im alleinigen Ermessen des Immigrationsbeamten“, munich.thaiembassy.org · Generalkonsulat München, DTV Workcation: „GEBÜHR 350 Euro“, „mindestens 500.000 THB“, „Das Zeugnis sollte nicht älter als 3 Monate sein.“, „dass sich der Visumantragsteller in Deutschland aufhält“, munich.thaiembassy.org · Generalkonsulat München, Non-Immigrant Visa (O) Retirement: „Der Antragsteller muss mindestens 50 Jahre alt sein.“, „maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen“, „GEBÜHR 70 Euro“, „Rentenbescheid mit monatlichem Netto-Betrag von mindestens 65.000 THB“, „Kontoauszüge mit mindestens 800.000 THB (20.000 EUR) Saldo pro Monatsende der letzten 3 Monate“, munich.thaiembassy.org · Generalkonsulat Frankfurt, DTV: „Nur Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland können ein DTV“, „Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) vom Bundesamt für Justiz (BfJ)“, „Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder Sponsorenbrief“, „Frühestens 90 Tage vor Ankunft beantragbar.“, „Muaythai, thailändische Kochkurse“, frankfurt.thaiembassy.org; alle Konsulatsseiten abgerufen 15.09.2026 · Rechenbeispiel Überwinterung und Einschätzungen aus dem Video (04.09.2026). Keine Rechtsberatung, maßgeblich ist die zuständige Vertretung.